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   BGH, 19.06.1980 - 4 StR 148/80   

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https://dejure.org/1980,1399
BGH, 19.06.1980 - 4 StR 148/80 (https://dejure.org/1980,1399)
BGH, Entscheidung vom 19.06.1980 - 4 StR 148/80 (https://dejure.org/1980,1399)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 1980 - 4 StR 148/80 (https://dejure.org/1980,1399)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vergewaltigung und sexuelle Nötigung - Annahme von Tateinheit - Zusammenfallen von Ausführungshandlungen - Rechtliches Verhältnis einer sexuellen Nötigung und Vergewaltigung zueinander - Zulässigkeit der Einordnung einer einheitlich wirkenden Gewaltanwendung als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52, § 177 Abs. 1, § 178 Abs. 1

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.10.1979 - 4 StR 491/79

    Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung - Verneinung der Schuldunfähigkeit bei einem

    Auszug aus BGH, 19.06.1980 - 4 StR 148/80
    Schon das Einsperren ist eine Gewaltanwendung im Sinne der §§ 177, 178 StGB (BGH GA 1965, 57; Urteil vom 25. Oktober 1979 - 4 StR 491/79).

    Zu deren Annahme reicht es bereits aus, wenn ein Teil der tatbestandlichen Ausführungshandlungen zusammenfällt (BGH, Urteil vom 25. Oktober 1979 - 4 StR 491/79).

  • BGH, 08.09.1964 - 1 StR 272/64

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen als Sache der Strafkammer - Gewalt

    Auszug aus BGH, 19.06.1980 - 4 StR 148/80
    Schon das Einsperren ist eine Gewaltanwendung im Sinne der §§ 177, 178 StGB (BGH GA 1965, 57; Urteil vom 25. Oktober 1979 - 4 StR 491/79).
  • BGH, 01.07.1981 - 3 StR 151/81

    Androhung von Gewalt als Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für den Leib - Fahren

    In den vom Bundesgerichtshof unter dem Gesichtspunkt der Vergewaltigung geprüften Fällen wurde jeweils ein Handeln des Täters gewertet, das - über ein bloßes Einschließen hinaus - auf das körperliche Wohlbefinden der Frau nachhaltig einwirkte (BGH, Urteil vom 18. Dezember 1952 - 3 StR 50/52, bei Dallinger MDR 1953, 147; Urteil vom 16. Januar 1964 - 1 StR 272/64, GA 1965, 57; Urteil vom 23. April 1974 - 5 StR 41/74, bei Dallinger MDR 1974, 722; Urteil vom 25. Oktober 1979 - 4 StR 491/79; Beschluß vom 19. Juni 1980 - 4 StR 148/80).
  • BGH, 21.01.1987 - 2 StR 656/86

    Begriff des gemeinschaftlich geplanten Vorgehens - Vorhandensein eines

    Wenn dies der Fall war und der Angeklagte damit (auch) den Zweck verfolgte, Birgit am Verlassen des Raumes zu hindern (UA Bl. 75) und mißbrauchen zu können (vgl. z.B. Karatas UA Bl. 35: "Du kommst hier nicht raus"), konnte bereits die Freiheitsberaubung die in der Vorschrift vorausgegesetzte Gewaltanwendung darstellen (BGH GA 1965, 57; 1981, 168; BGH bei Holtz in MDR 1976, 722; 1976, 812; BGH, Beschluß vom 19. Juni 1980 - 4 StR 148/80; vgl. auch BGH NJW 1981, 2204 - jeweils mit Nachweisen).
  • BGH, 23.09.1980 - 4 StR 473/80

    Änderung eines Schuldspruchs wegen des Vorliegens einer Tathandlung im Rahmen

    Tathandlung ist die mit Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben begangene Nötigung einer Frau zum außerehelichen Beischlaf (BGH, Beschluß vom 19. Juni 1980 - 4 StR 148/80).
  • BGH, 17.07.1992 - 2 StR 212/92

    Tateinheit - Vergewaltigung - Sexuelle Nötigung - Überschneidung der Delikte -

    Das fortwirkende Einsperren war daher Teil der Nötigungshandlungen sowohl der Vergewaltigung als auch der sexuellen Nötigung mit der Folge, daß sich die Ausführungshandlungen beider Delikte in diesem Handlungsteil überschnitten (vgl. BGH, Beschl. v. 19. Juni 1980 - 4 StR 148/80).
  • BGH, 22.01.1981 - 4 StR 717/80

    Voraussetzungen einer Strafmilderung wegen eines Triebstaus eines

    Auf die Revision des Angeklagten hat der erkennende Senat durch Beschluß vom 19. Juni 1980 - 4 StR 148/80 - das Urteil im Schuldspruch dahin abgeändert, daß der Angeklagte wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit Vergewaltigung verurteilt wurde, im gesamten Strafausspruch mit den Feststellungen aufgehoben, soweit es den Angeklagten betraf, und die Sache im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
  • BGH, 04.12.1980 - 4 StR 589/80

    Annahme einer Tateinheit bei Vergewaltigung und räuberischem Angriff auf

    Bei Vergewaltigung, einem zweiaktigen Delikt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 1980 - 4 StR 148/80 - und vom 23. September 1980 - 4 StR 473/80), und räuberischem Angriff auf einen Kraftfahrer ist dies schon dann der Fall, wenn dieselbe Gewaltanwendung oder Drohung sowohl der Erzwingung von Beischlafshandlungen als auch der Begehung einer der in § 316 a Abs. 1 Satz 1 StGB genannten Straftaten (hier: der räuberischen Erpressung oder des Raubes) zu dienen bestimmt ist.
  • BGH, 20.08.1980 - 2 StR 376/80

    Abgrenzung von Tateinheit und Tatmehrheit bei einer während des gesamten

    Danach liegt eine während des gesamten Geschehens fortdauernde, einheitliche Gewaltanwendung vor, so daß hier Tateinheit gegeben ist; für deren Annahme reicht es aus, wenn ein Teil der tatbestandlichen Ausführungshandlungen zusammenfällt (BGHSt 18, 66, 69; zuletzt BGH, Beschluß vom 19. Juni 1980 - 4 StR 148/80).
  • BGH, 25.03.1982 - 4 StR 80/82

    Tateinheit zwischen einer homosexuellen Handlung und eines sexuellen Mißbrauchs

    Da der Angeklagte durch dasselbe Verhalten sich einer homosexuellen Handlung und eines sexuellen Mißbrauchs gemäß § 176 Abs. 1 StGB zum Nachteil Samuel Sch. schuldig gemacht hat, besteht zwischen diesen Handlungen und der gegen Monika Sch. gerichteten Fortsetzungstat Tateinheit (vgl. BGHSt 6, 81, 82 [BGH 09.04.1954 - 2 StR 74/54]; BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 1980 - 4 StR 148/80 - und vom 20. November 1980 - 4 StR 504/80).
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